Seit dem 1. Januar 2019 regelt das Geldspielgesetz, wer in der Schweiz Online-Casinospiele anbieten darf. Zugelassen sind nur Schweizer Spielbanken mit einer Konzessionserweiterung für das Online-Angebot. Nicht bewilligte ausländische Plattformen werden über Netzsperren blockiert, sind technisch aber teilweise weiterhin erreichbar.
Wer solche Angebote nutzt, macht sich durch die Teilnahme nicht strafbar. Unterschiede gibt es jedoch bei der Besteuerung von Gewinnen, beim Spielerschutz und bei Streitigkeiten mit dem Anbieter.
Was das Geldspielgesetz erlaubt
Ein Online Casino ohne Lizenz bezeichnet in diesem Zusammenhang eine Plattform ohne Schweizer Konzession. Dazu zählen auch Anbieter mit einer Lizenz aus Malta, Curaçao oder Gibraltar. Eine ausländische Lizenz berechtigt nicht dazu, Online-Casinospiele in der Schweiz anzubieten.
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) führt eine Sperrliste für nicht bewilligte Online-Casinos. Für Lotterien und Sportwetten ist die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa zuständig. Schweizer Internetanbieter müssen den Zugang zu den gelisteten Domains sperren.
Machen sich Spieler strafbar?
Nein. Die blosse Teilnahme an einem nicht bewilligten Online-Casinospiel ist für Spieler nicht strafbar. Strafvorschriften betreffen unter anderem das unerlaubte Anbieten und Bewerben solcher Spiele.
Netzsperren sind technisch umgehbar, etwa über VPN-Dienste oder alternative DNS-Server. Dadurch erhält der Anbieter jedoch keine Schweizer Bewilligung. Zudem können Einsätze und Gewinne im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den Betreiber eingezogen werden.
Steuern: der grösste praktische Unterschied
Für einzelne Gewinne aus zugelassenen Schweizer Online-Casinos gilt bei der direkten Bundessteuer 2026 ein Freibetrag von 1’071’000 Franken. Nur der darüberliegende Anteil ist steuerpflichtig. Gewinne aus ausländischen Online-Casinos sind dagegen unabhängig von ihrer Höhe steuerbar.
Steuerpflichtige Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Wer sie verschweigt, riskiert Nachsteuern und Bussen. Spieler sollten deshalb Einsätze, Gewinne sowie Ein- und Auszahlungen dokumentieren.
Spielerschutz und Streitfälle
Schweizer Spielbanken nutzen ein gemeinsames Sperrregister. Eine Spielsperre gilt für alle konzessionierten Casinos, vor Ort und online, sowie für bestimmte weitere Geldspiele. Seit dem 7. Januar 2025 gilt sie auch in Liechtenstein. Ausländische Online-Casinos ausserhalb dieses Systems sind daran nicht gebunden.
Bei Streitigkeiten mit einem ausländischen Anbieter kann die ESBK keine Auszahlung durchsetzen. Je nach Lizenz kommen eine Beschwerde bei der ausländischen Aufsichtsbehörde oder zivilrechtliche Schritte infrage. Auch bei Schweizer Casinos ist die ESBK keine Schlichtungsstelle; Geldforderungen müssen gegebenenfalls vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden.
Worauf Spieler bei ausländischen Anbietern achten sollten
Vor einer Registrierung sollten Spieler folgende Punkte prüfen:
- Lizenz: Stimmen Betreiber, Domain und Lizenznummer mit dem Register der zuständigen Behörde überein?
- Auszahlungsregeln: Welche Limits, Bearbeitungszeiten und Gebühren gelten?
- Bonusbedingungen: Welche Umsatzanforderungen, Einsatzgrenzen und Auszahlungslimits sind vorgesehen?
- Identitätsprüfung: Welche Nachweise verlangt der Anbieter, und wann müssen sie eingereicht werden?
- Eigene Limits: Lassen sich Einzahlungen und Verluste begrenzen? Solche Einstellungen ersetzen keine anbieterübergreifende Spielsperre.
Rechtslage kennen, Folgen einschätzen
Die Teilnahme an einem ausländischen Online-Casino ist für Spieler nicht strafbar. Der Anbieter unterliegt jedoch keiner Schweizer Spielbankenaufsicht. Gewinne sind steuerbar, Schweizer Spielsperren greifen ausserhalb des gemeinsamen Systems nicht, und Auszahlungsstreitigkeiten müssen mit dem Anbieter oder über die zuständigen ausländischen Stellen geklärt werden.


